Urteil im Vergewaltigungsprozess
Freiheitsstrafe für 27-jährigen Bautzener
Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Bautzen verurteilte gestern den 27-jährigen Alexander S. wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Widerstandsunfähigen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Zudem hat er ein Schmerzensgeld von 2.500 Euro an das Opfer zu zahlen.
Die Kammer hatte während acht Verhandlungstagen im Rahmen einer Videovernehmung das 23-jährige männliche, geistig behinderte Opfer aus Bautzen und weitere zahlreiche Personen aus dem Umfeld des Täters und des Opfers sowie Polizeibeamte vernommen. Zwei Gerichtsmediziner, eine Psychologin sowie ein Psychiater wurden gehört. Der Angeklagte schwieg während des gesamten Verfahrens.
Im Ergebnis stand für die Kammer fest, dass der Täter in einer Bautzener Wohnung mit seinem widerstandsunfähigen Opfer gegen dessen Willen Geschlechtsverkehr hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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