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Artikel vom: 25.01.2012
Löbauer Bandenmitglied verurteilt
Verurteilung wegen bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln
Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Bautzen verurteilte am Mittwoch den Löbauer Sandro D. wegen umfangreichen bandenmäßigen Handeln mit Betäubungsmitteln. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten. Das Urteil basiert auf einem Geständnis des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre gefordert, die Verteidigung stellte die Strafe in das Ermessen des Gerichts. Sandro D. hatte mit mehreren Mitgliedern der Bande aus dem Raum Löbau im Jahr 2010 aus Spremberg mehrere Kilo Haschisch zum Weiterverkauf transportieren lassen.
Die anderen Bandenmitglieder wurden bereits im letzten Jahr zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle:
Oberlausitz TV
















