SPD für größere Hilfe
Antrag zur Hilfe für Hochwasserbetroffene (Foto: Axel Klaus)
Der Kreisvorsitzende der SPD und Landtagsabgeordnete Thomas Jurk erklärt heute nochmals, dass die bisherigen Hilfen der Staatsregierung für die Betroffenen der Hochwasserkatastrophe unzureichend sind. „Der Freistaat kann und muss hier deutlich mehr tun, als bisher“, so Jurk.
Die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag hat daher einen Antrag eingebracht, in dem die Staatregierung aufgefordert wird, finanzielle Mittel aus dem Aufbauhilfefonds 2002 für die Betroffenen des Hochwassers 2010 bereitzustellen. Diese finanziellen Mittel in Form verlorener Zuschüsse sollen schnell und unbürokratisch an die Betroffenen weitergereicht werden. Mindestens 100 Millionen Euro sollen so an betroffene Kommunen weitergeleitet werden.
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Aufbauhilfefondsgesetzes vom 11.12.2006 wurde mit Ablauf des Jahres 2006 das Bundessondervermögen Fonds „Aufbauhilfe“ aufgelöst. Der Bund hat die Restmittel den Ländern, dem Freistaat Sachsen in Höhe von 800 Millionen Euro, zur eigenen Bewirtschaftung zugewiesen.
Gemäß Artikel 14 des Haushaltbegleitgesetzes 2007/2008 wurde ein Sondervermögen „Aufbauhilfefonds Sachsen 2002“ errichtet. Das derzeitige Fondsvermögen beträgt mindestens noch 445 Millionen Euro. Die Mittel aus dem Aufbauhilfefonds sind bundesgesetzlich an die Hochwasserschadensbeseitigung 2002 gebunden. Die Beseitigung der Schäden aus dem Jahre 2002 ist jedoch zwischenzeitlich in großen Teilen abgeschlossen. Vorrangig sind die finanziellen Mittel des Aufbauhilfefonds in den nächsten Jahren für die Wiederherstellung von Gewässern I. Ordnung einschließlich Hochwasserschutzanlagen und Deichen sowie Talsperren im ländlichen Raum vorgesehen.

















