Aufgrund der weiterhin vom Deutschen Wetterdienst prognostizierten anhaltenden Trockenheit sowie der damit verbundenen Gefahr von Bränden erlässt das Landratsamt Görlitz eine Allgemeinverfügung zum Feuerwerksverbot. Diese gilt von Mittwoch, 3. August 2022, bis einschließlich Dienstag, 30. September 2022.
Durch das Verbot soll verhindert werden, dass sich brandfähiges Material durch Funkenflug entzündet und Feuer entstehen. Durch die Minimierung der ohnehin schon kritischen Brandgefahr sollen auch Großeinsätze der Feuerwehr vermieden werden, um an anderer Stelle benötigte Kapazitäten zur Verfügung zu haben.
Quelle: Landratsamt Görlitz / Symbolfoto: pixabay.com
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